Pneumokokken-Erkrankung
STIKO-Empfehlung
Die STIKO empfiehlt die Impfung mit Pneumokokken-Konjugatimpfstoff für alle Säuglinge ab dem vollendeten 2., 3. und 4. Monat sowie eine vierte Dosis ab dem vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat.
Die Pneumokokken-Impfung kann problemlos gleichzeitig mit Einzel- oder Kombinationsimpfstoffen gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Hepatitis B, Polio und Haemophilus influenzae Typ b verabreicht werden, deren Gabe zu denselben Zeitpunkten für alle Kinder empfohlen ist.
Wenn bestimmte Grunderkrankungen mit erhöhter Gefährdung für Pneumokokken- Erkrankungen vorliegen, sollen Kinder vom vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, die bisher nicht gegen Pneumokokken geimpft wurden, mit einem der Pneumokokken-Konjugatimpfstoffe geimpft werden. Dies sind: Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge angeborener oder erworbener Immundefekte, mit erhaltener T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, ohne Milz, mit Sichelzellanämie, mit Krankheiten der blutbildenden Organe, mit Krebserkrankungen, mit HIV-Infektion und nach Knochenmarktransplantation. Ebenso Kinder mit chronischen Krankheiten wie z. B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Krankheiten der Atmungsorgane, Diabetes mellitus oder anderen Stoffwechselkrankheiten, Niereninsuffienz/nephrotischem Syndrom, Liquorfistel, vor Organtransplantation und vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie.
Auch nach einer Infektion mit Pneumokokken ist die Pneumokokken-Impfung indiziert, da diese vor weiteren Erkrankungen mit anderen Subtypen der Pneumokokken schützen kann.